Avifaunistische Landeskommission (AK ST)
Das Auftreten von seltenen Vogelarten und deren Entdeckung in einer Region ist nach wie vor für den leidenschaftlichen Beobachter eine erfreuliche Begleiterscheinung seiner routinemäßigen Exkursionen. Hier möchten wir Ihnen die Avifaunistische Kommission, die Arbeitsweise und auch das Vorgehen beim Fund einer Seltenheit beschreiben.
Die Avifaunistische Landeskommission für Sachsen-Anhalt wurde 2002 gegründet und erfasst seither alle Beobachtungen von seltenen Vogelarten auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts. Sie besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Frank Weihe, Aspenstedt (Sprecher -
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) - Uwe Patzak, Wörlitz
- Axel Schonert, Bleddin (Kemberg)
- Dave Bird, Halle
- Johannes Braun, Stendal
- Martin Wadewitz, Halberstadt
Aufgaben und Zielstellungen der AK ST
In zahlreichen alten aber auch neuen Gebietsavifaunen, diversen Internetplattformen und Publikationen sind Beobachtungen von seltenen Vögeln enthalten, die nie einer fachlich kompetenten Kommission zur Prüfung vorgelegen haben.
Meldungen dieser Art belasten nicht nur die ornithologische Literatur, sie werden auch in dieser Form niemals den wissenschaftlichen Fragen bspw. zu Arealausweitungen, Zugverhalten und aktuellen Umwelteinflüssen eine Antwort geben. Um es einmal klar zu sagen, sie sind leider wertlos!
Im Interesse eines vollständigen Überblicks der Avifauna unseres Bundeslandes ist es daher erforderlich, besondere Beobachtungen von Ausnahmeerscheinungen objektiv und neutral zu beurteilen. Die Zielstellung der AK ST ist die Dokumentation aller in Sachsen-Anhalt festgestellten seltenen Vogelarten, ihre Bewertung und letztlich deren dauerhafte Archivierung. Das gilt ebenso für ungewöhnliche, von der Norm abweichende Feststellungen zur Biologie der gewöhnlichen Arten Sachsen-Anhalts (seltene Brutnachweise, phänologische Extremdaten usw.).
Eine weitere wichtige Aufgabe der Landeskommission besteht darin, jede einzelne Dokumentation eines Nachweises mit den eingereichten Belegen (Fotos, Videos, Tonaufnahmen) für nachfolgende Generationen zu archivieren. Daten dieser Qualität lassen sich danach zweifelsfrei als „saubere“ Quellen in Avifaunistischen Jahresberichten oder anderen Publikationen periodisch darstellen.
Das gesammelte, geprüfte Datenmaterial sollte jedem wissenschaftlich arbeitenden Ornithologen der ein begründetes Interesse an der Auswertung von langfristigen Fragen hat, etwa des Erscheinungsmusters einer bestimmten Vogelart oder Arbeiten zu Bestimmungsmerkmalen-, (Taxonomie) zur Verfügung gestellt werden.
Die AK ST hat sich seit der Gründung inzwischen fest als anerkannte Arbeitsgruppe etabliert und stellt ein wichtiges Bindeglied in der Zusammenarbeit mit der Deutschen Seltenheiten Kommission (DSK)-, und deren Nachfolgeorganisation der Deutschen Avifaunistischen Kommission (DAK) sowie den angrenzenden Bundesländern dar. Durch die periodische Übernahme einiger von der Landesliste gestrichenen Seltenheiten nimmt die Landeskommission der DAK nicht nur viel Bewertungsarbeit ab, sondern kann durch ihre regionale Präsenz (Kenntnisse der Landesgeografie und der Beobachterszene) viele Empfehlungen und Vorabprüfungen der eingehenden Meldungen positiv beeinflussen.
Letztlich leistet sie dadurch einen wichtigen Beitrag zur breiten Akzeptanz und einem effizienten Datenaustausch.
Arbeitsweise und Richtlinien der AK ST
Die AK ST arbeitet als unabhängiges Gremium, ist jedoch organisatorisch im Ornithologenverband Sachsen-Anhalt angesiedelt, auf regionaler Ebene (beschränkt auf dem Territorium des Landes Sachsen-Anhalt) nach den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft europäischer Raritätenkommissionen AERC (Einzelheiten siehe DSK in Limicola Bd.15,S.276-278).
Jedes Kommissionsmitglied hat eine Stimme und entscheidet unabhängig und ohne Absprache mit anderen Kommissionsmitgliedern über die Anerkennung einer zu beurteilenden Meldung. Eine Enthaltung ist nur möglich, wenn das Kommissionsmitglied selbst der Beobachter ist. Bei Ablehnung einer Beobachtungsmeldung ist eine schriftliche Begründung abzugeben. Eine Beobachtungsmeldung gilt als abgelehnt, wenn mindestens zwei Gegenstimmen vorliegen. Bei einer Gegenstimme wird die Dokumentation zusammen mit der Ablehnungsbegründung noch einmal an die Kommissionsmitglieder gesandt. Bleibt es nach erneuter Abwägung und internen Diskussion bei einer Gegenstimme, gilt die Beobachtungsmeldung als anerkannter und ausreichend dokumentierter Nachweis. Bereits bearbeitete und bewertete Meldungen können erneut geprüft werden, wenn es neue Erkenntnisse gibt. Voraussetzung für eine Beurteilung ist eine vollständige, exakte und nachvollziehbare Dokumentation aller gesehenen Beobachtungsumstände(siehe Meldebogen) und die Fixierung der festgestellten Gefieder- und Verhaltensmerkmale durch den Beobachter.
Ohne eine eindeutige Beschreibung oder ohne eindeutige Belege (Fotos, Videos, Tonaufnahmen) gilt die Meldung als „unzureichend“ dokumentiert, weil die Beobachtung für die Kommission als nicht nachvollziehbar eingestuft werden muss. Ein eindeutiger Nachweis ist in solchen Fällen nicht erbracht, weil wesentliche Bedingungen für eine zweifelsfreie Identität der Vogelart nicht vorliegen. Eine Beurteilung/Entscheidung auf der Grundlage von Vermutungen ist laut den Richtlinien und wissenschaftlichen internationalen Standards der AERC ( Association of European Rarities Comites, www.aerc.eu/ ) unzulässig.
Die AK ST behält sich das Recht vor, bei besonders schwierig zu bestimmenden Arten/Unterarten (Taxa) weitere nationale und internationale Artspezialisten um Rat zu bitten. Diese Expertenmeinung fließt dann als begründete Stellungnahme in die jeweilige Entscheidung der Kommission mit ein.
Hinweise zu Meldebögen, Rücklauf an die Beobachter und Archivierung
Grundsätzlich sollten bitte alle Beobachtungsmeldungen auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts auf einem offiziellen Meldebogen der AK ST oder der DAK (siehe Meldeliste) einschließlich der vorhandenen Belege (Fotos, Videos, Tonaufnahmen) beim Koordinator eingereicht werden. Sammelmeldungen mehrerer Beobachtungen einer Art auf einem Meldebogen werden akzeptiert, wenn es sich um Feststellungen im selben Gebiet und vermutlich derselben Vögel handelt. Wurde ein Vogel gefangen oder tot aufgefunden, ist dies zu vermerken, im letzten Fall unter Angabe des Verbleibs (z.B. Museen, Universitätssammlungen o.ä.).
Bei einigen der AK ST meldepflichtigen Vogelarten, in der Meldeliste mit einem Stern(*)gekennzeichnet, reicht in Zukunft ein aussagekräftiges Foto in Kombination mit einer prägnanten Kurzbeschreibung (Beschreibung der wichtigsten Schlüsselmerkmale) aus. In jedem Fall sollte eine Schilderung der Beobachtungsumstände (siehe Meldebogen Blatt 2) enthalten sein!
Die häufigsten Ursachen für eine Ablehnung sind:
- die Beschreibung des beobachteten Vogels fehlt völlig
- die Beschreibung der gesehenen Merkmale schließt andere vergleichbare Arten nicht sicher aus (kein Ausschluss von Verwechslungsmöglichkeiten)
- der Beobachter beruft sich nur auf die Bestimmungsliteratur, ohne die Art anhand eigener gesehener Merkmale/ Gesichtspunkte zu schildern
- die Bestimmungsmerkmale werden nicht dem beobachteten Vogel zugeordnet
Es ist ausdrücklich erwünscht, Meldungen, gleichgültig ob sie von der DAK oder der AK ST zu bearbeiten sind, zuerst an die Landeskommission zur Prüfung und Erfassung zu senden!
Eventuell aufgetretene fehlende Angaben können so schnell ergänzt oder korrigiert und mit einer Empfehlung an die DAK weitergeleitet werden. Die alleinige Entscheidung obliegt danach einzig der DAK und wird der Landeskommission abschließend mitgeteilt.
Bei Arten, die nur der Beurteilung durch die Landeskommission bedürfen, entscheidet die AK ST endgültig über die Anerkennung.
Der Koordinator fungiert als Sammel- und Eingangsstelle und sorgt für die Verteilung an die Kommissionsmitglieder.
Alle eingegangenen Meldebögen und die damit verbundenen Entscheidungen bis zur Veröffentlichung werden absolut vertraulich behandelt und nicht außerhalb der Kommission diskutiert.
Der Melder erhält in jedem Fall eine Eingangsbestätigung der Beobachtungsmeldung per E- Mail oder Brief.
Bei einer abgelehnten Beurteilung hat der betroffene Beobachter jederzeit das Recht eine schriftliche Begründung beim Koordinator einzuholen.
Die AK ST plant die Zusammenstellung der eingegangenen Meldungen als „Berichte der Avifaunistischen Kommission“ zeitnah, möglichst jährlich, in der Vereinszeitschrift „Apus “ zu veröffentlichen und somit zitierfähig zu machen.
Beobachtungen, die noch nicht abschließend von der DAK beurteilt wurden, sind in den Berichten mit Sternchen (*) gekennzeichnet und noch nicht zitierfähig. Ein fester Bestandteil wird weiterhin ein informativer Kurzbericht auf der jährlichen Tagung des OSA sein, wo jedem Besucher die Möglichkeit zur Diskussion offener Fragestellungen gegeben wird.
Seit Oktober 2011 steht jedem Beobachter zur Eingabe avifaunistischer Daten das vom DDA ins Leben gerufene Internetportal „ornitho.de“ zur Verfügung. Bereits direkt nach der Eingabe von Seltenheitenbeobachtungen wird dem Beobachter mitgeteilt, dass er es mit einer dokumentationspflichtigen Art zu tun hat und welche Kommission zuständig ist (Kennzeichnung durch Warndreiecke).
Mit einem Klick auf dieses Symbol landet der Beobachter direkt auf der Internetseite der für seine Beobachtung zuständigen Kommission, findet den entsprechenden Meldebogen und kann ihn sofort problemlos online übermitteln (einschließlich der Belege, Fotos o.ä.)
Jeder Beobachter sollte sich im Klaren sein, dass sowohl unser spannendes Hobby, die Vogelbeobachtung, als auch die wissenschaftliche Avifaunistik auf eine solide Datengrundlage angewiesen ist.
Bitte melden sie entsprechende Beobachtungen .Uneingeschränkte Hilfe und Unterstützung sowie eine faire Beurteilung der eingehenden Meldungen gehören zu unseren dringlichsten Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihre Meldungen, wünschen Ihnen spannende und interessante Beobachtungen an den Beobachtungsplätzen ihrer Region, sowie auch ein wenig Zeit, in Ruhe das Gesehene zu dokumentieren.
Meldebogen
Ausgefüllte Meldebögen schicken Sie bitte per snail Mail (postalisch) an Herrn Frank Weihe, Hinter dem großen Dorfe 104, 38822 Aspenstedt
oder per e-Mail an
Liste der meldepflichtigen Arten
Aktuell nur als PDF verfügbar, werden wir die Liste hier baldmöglichst einpflegen. In der Liste sind alle meldepflichtigen Arten aufgelistet, sowohl in Deutschland bei der Deutschen Avifaunistischen Kommission (DAK) sowie bei uns.
Seltenheitenberichte
Die Berichte der Avifaunistischen Kommission werden im Apus veröffentlicht:
Jahr | Titel | Download |
---|---|---|
2004 | Erster Bericht der AK ST: Apus Band 12 Heft 4 | |
2005 | Zweiter Bericht der AK ST: Apus Band 12 Heft 5/6 | |
2006 | Dritter Bericht der AK ST: Apus Band 13 Heft 1 | |
2008 | Vierter Bericht der AK ST: Apus Band 13 Heft 6 | |
2011 | Fünfter Bericht der AK ST: Apus Band 16 | |
2012 | Sechster Bericht der AK ST: Apus Band 17 | |
2014 | Siebenter Bericht der AK ST: Apus Band 19 | |
2015 | Achter Bericht der AK ST: Apus Band 20 | |
2016 | Neunter Bericht der AK ST: Apus Band 21 | |
2018 | Zehnter Bericht der AK ST: Apus Band 23 |